Geschäft

Geschäft
Geschäft:
Mhd. gescheft‹e› »Beschäftigung, Arbeit, Angelegenheit; Anordnung, Befehl; Testament; Abmachung, Vertrag« ist eine Bildung zu dem unter schaffen behandelten schwach flektierenden Verb.
Erst im Nhd. ist »Geschäft« zu einem wichtigen Wort des Handelswesens geworden. Abl.: geschäftig »unentwegt tätig« (14. Jh.; mitteld. gescheftig), dazu Geschäftigkeit (16. Jh.); geschäftlich »die Geschäfte betreffend, dienstlich, beruflich« (16. Jh.). Zus.: Geschäftsmann (um 1800; Lehnübersetzung von frz. homme d'affaires); Geschäftsträger (18. Jh.; Lehnübertragung von frz. chargé d'affaires).
schaffen:
Das Nhd. unterscheidet ein starkes Verb mit der Bedeutung »schöpferisch gestaltend hervorbringen« und ein schwaches, das »zustande bringen; tätig sein« bedeutet und südwestd. für »arbeiten« gebraucht wird. In den älteren dt. Sprachzuständen lassen sich die beiden Verben nicht eindeutig trennen; das jüngere schwache und das ältere starke haben einander beeinflusst. Mhd. schaffen »erschaffen, gestalten, tun, einrichten, ‹an›ordnen« entspricht in der starken Form (schuof, geschaffen) dem ahd. scaffan, in der schwachen (schaffete, geschaffet) dem gleichbed. ahd. scaffōn (vgl. aisl. skapa). Der Präsensstamm scaff- dieser ahd. Verben ist zu dem Präteritum und dem 2. Partizip des starken Verbs ahd. scepfen (scuof, giscaffan) »erschaffen« neu gebildet worden. Das ahd. Verb scepfen setzt sich in mhd. schepfen und älter nhd. schöpfen »erschaffen« fort, zu ihm wird um 1500 Geschöpf gebildet ( Schöpfer ist schon ahd.). Ihm entsprechen got. (ga)skapjan »erschaffen«, aengl. scieppan »schaffen, bilden; machen; anordnen« und aisl. skepja »schaffen; bestimmen«. Die gemeingerm. Grundbedeutung dieses Verbs, nämlich »schaffen, gestalten«, hat sich aus älterem »schnitzen, mit dem Schaber bearbeiten« entwickelt. Damit gehört das Verb zu der unter schaben behandelten Wortgruppe. Zu dieser gehört auch der Gefäßname Schaff, eigentlich »Ausgehöhltes« (s. d. über Scheffel, schöpfen, Schoppen). Im Sinne von »anordnen, bestimmen« (noch bayr.-österr.) hat »schaffen« zu dem Rechtswort Schöffe geführt. – Verbale Zusammensetzungen kennt das Nhd. bes. beim schwachen Verb (z. B. abschaffen »weggeben, aufheben«, anschaffen »kaufen, erwerben«, 2beschaffen »besorgen«, herbeischaffen »bringen«); zum starken Verb gehören u. a. das verdeutlichende erschaffen und nachschaffen »schöpferisch nachgestalten« (besonders von Künstlern); s. auch rechtschaffen recht›. Abl.: beschäftigen (s. d.); Geschäft (s. d.); Schaffner (mhd. schaffenæ̅re »Aufseher, Verwalter« ist nach Wörtern wie hafen-æ̅re »Töpfer« umgebildet aus gleichbed. mhd. schaffæ̅re; im 19. Jh. zuerst nordd. Bezeichnung für Beamte des einfachen Dienstes bei Bahn und Post).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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